Neue Beitragsordnung gültig ab 01.04.2025
- Maurice Stöttwig
- 6. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Beitragsordnung des SV Eversburg von 1894 e.V.
Aufgrund des Beschlusses der Mitgliederversammlung des SV Eversburg von 1894 e.V. vom 18.04.2025 ergeht folgende Beitragsordnung. Diese Fassung tritt mit Wirkung zum 01.04.2025 in Kraft.
§ 1 Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 5 EUR pro Person. Diese wird auch dann fällig, sollte nach einem Austritt und dem Wiedereintritt ein Zeitraum von weniger als einem halben Jahr vorliegen.
§ 2 Grundbeiträge
Neue Quartalsbeiträge ab 1. April 2025 (in Euro)
Erwachsene und volljährige Schüler/Studenten | Neu | |
aktiv |
| 48,- |
Schüler ab 18 J. Studenten bis 27 J. Bundesfreiwilligen-dienstleistende |
| 33,- |
passiv + Zusatzbeitrag für Stuhlgymnastik! |
| 18,- 24,- |
Kinder und Jugendliche bis 18 J. | ||
1 Kind/Jugendl. aktiv (passiv wird nicht angeboten) |
| 30,- |
ab 2 Kindern/Jugendl. aktiv (passiv wird nicht angeboten) |
| 48,- |
Ehepaare/Partner | Neu | |
aktiv |
| 78,- |
aktiv/passiv |
| 60,- |
passiv |
| 33,- |
Familienbeiträge mit Kindern/Jugendl. bis 18 J. | Neu 1 Kind | Neu 2 Kinder |
1 Erwachsener - aktiv | 66,- | 81,- |
1 Erwachsener - passiv | 42,- | 60,- |
2 Erwachsene - aktiv | 84,- | 90,- |
2 Erwachsene - 1 aktiv/ 1 passiv | 81,- | 87,- |
2 Erwachsene - passiv | 57,- | 72,- |
Zusatzbeiträge für Handball | Neu | |
Erwachsene, Schüler, Studenten, Bundesfreiwilligen-dienstleistende (ab 18 Jahre) |
| 18,- |
Kinder und Jugendliche (bis 18 Jahre) |
| 2,- |
Anmerkungen
Die Sozialklausel auf der Rückseite der Beitrittserklärung bleibt weiterhin bestehen.
Sie wird dann ab 1. April 2025 den neuen Beiträgen angepasst (= 50 %)!
§ 3 Sozialklausel
Inhaber eines Osnabrück-Passes oder eines Schwerbehindertenausweises (ab GdB 50) erhalten unter Beifügung einer Bescheinigung eine 50%ige Ermäßigung auf die Grundbeiträge. Eine Rückerstattung ist nicht möglich.
Hinweis: Leistungsberechtigte nach dem SGB II sowie SGB XII, Kindergeld- bzw. Wohngeldempfängerinnen und -empfänger sowie Berechtigte nach dem AsylbLG (§ 2 und § 3), haben die Möglichkeit, auf Antrag einen Zuschuss für den Vereinsbeitrag von ihrer leistungsbewilligenden Behörde zu bekommen. Der Zuschuss wird bis zum 18. Lebensjahr ausgezahlt.
§ 4 Zusatzbeiträge
Zusätzliche Beiträge sind quartalsweise für folgende Abteilungen zu entrichten:
Handball:
18 EUR (Erwachsene / Schüler ab 18Jahren und Studenten bis 27 Jahren /Bundesfreiwilligendienstleistende)
2 EUR (Kinder / Jugendliche bis 18 Jahren)
§ 5 Ehrenmitglieder / Ehrenvorsitzende
Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
§ 6 Zahlungsmodalitäten
1. Die Beitragszahlung beginnt am 1. des Eintrittsmonats.
2. Die Beiträge werden grundsätzlich nur im SEPA - Lastschriftverfahren eingezogen. Der Einzug erfolgt zum 15. Februar, 15. Mai, 15. August und zum 15. November. Fällt dieser Einzugstermin auf ein Wochenende, so zum nächsten folgenden Werktag.
3. Mitglieder, die sich nicht am Lastschriftverfahren beteiligen, erhalten zum Fälligkeitstermin eine Rechnung über den zu zahlenden Beitrag. Für diesen zusätzlichen Verwaltungsaufwand stellt der Verein eine Verwaltungsgebühr von 5,00 EUR pro Buchungsvorgang in Rechnung.
4. Kosten, die dem SVE durch falsche Konten- oder Bankbezeichnungen oder durch Rücklastschriften entstehen, werden dem jeweiligen Mitglied angelastet. Es entsteht eine zusätzliche Verwaltungsgebühr von 5,- EUR.
5. Ist ein Mitglied mit einem Vierteljahresbeitrag im Rückstand, so wird nach vorausgegangener zweimaliger Mahnung die Schuld gerichtlich geltend gemacht. Für die 1. Mahnung werden 3,00 EUR plus evtl. Bankgebühren, für die 2.Mahnung 8,00 EUR plus evtl. Bankgebühren erhoben.
6. Die Entrichtung der Beiträge per Barzahlung ist wegen des verwaltungstechnischen Aufwandes nicht möglich.
§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Der freiwillige Austritt erfolgt durch eine schriftliche Erklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Wochen zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
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